Privatpraxis – offen für Sie
Ihre Gesundheit kennt keine Versicherungskarte.
Unsere Praxis steht Privatversicherten und gesetzlich Versicherten als Selbstzahler offen. Damit Sie gut informiert entscheiden, sprechen wir mit Ihnen auch über die Kosten.
Für Privatversicherte
Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab.
Bitte klären Sie bei Fragen die Erstattung vor der Behandlung mit Ihrem Kostenträger.
Für gesetzlich Versicherte
Auch als gesetzlich versicherter Patient können Sie sich in unserer Privatpraxis behandeln lassen. Sie schließen dazu einen privaten Behandlungsvertrag und tragen die Kosten selbst. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOÄ. Welche Leistungen und Steigerungssätze für Ihre Behandlung anfallen, erläutern wir Ihnen vorab. Verbindliche Kosten können erst anhand Ihres Anliegens und der geplanten Untersuchungen benannt werden.
Vor einer geplanten Operation
Bei einer Operation können zusätzliche selbst zu tragende Kosten entstehen. Wir erklären Ihnen den vorgesehenen Ablauf und erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Klären Sie die mögliche Erstattung vor der Behandlung mit Ihrem Versicherer.
Transparenz vor der Behandlung
Rechenbeispiele ersetzen keine individuelle Kostenaufklärung. Bitte sprechen Sie uns vor Ihrem Termin auf die voraussichtlichen Kosten an.
Kosten und Termin persönlich klärenDer erste Schritt ist ein Gespräch
Wir nehmen uns Zeit.
Für Sie.
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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.